Satzung für den Bogenparcours

§ 1 Name und Sitz

Der Name des Vereins lautet „BSV Groß Niendorf e.V. 1997“. Der Sitz des Vereins ist in Groß Niendorf

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Bogensports, die Organisation von Wettkämpfen und die Bereitstellung eines sicheren und zugänglichen Parcours für alle Interessierten.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag und die Zustimmung des Vorstands erworben. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzung und die Regeln des Parcours zu beachten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, den Parcours zu nutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Sicherheitshinweise zu befolgen und den Parcours sauber zu halten.

§ 5 Nutzung des Parcours

Der Parcours ist täglich von [Öffnungszeiten] geöffnet. Die Nutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder und Jugendliche dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

§ 6 Sicherheit

Alle Nutzer müssen eine geeignete Schutzausrüstung tragen. Es ist untersagt, alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen den Parcours zu betreten. Bei Verletzungen oder Unfällen ist sofort der Vorstand zu informieren.

§ 7 Änderungen der Satzung

Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am [Datum] in Kraft.

Geschichte

Mehr zur Geschichte des Standortes kannst Du hier nachlesen

Leitthemen

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Unser Team

Mehr über unser Team kannst Du hier erfahren